Ablauf des Praktikums

Ablauf des Praktikums


2.    Ablauf des Praktikums 


a)    Einer Richtergruppe dürfen max. 2 RA zugeteilt werden. Dem RA ist bei jeder Prüfung ein Richterbuch

       auszuhändigen. Alle Richterbücher sind bis zur Ernennung zum VR vom RA aufzubewahren.


b)   Der RA ist nicht fachgruppenspezifisch einzusetzen, sondern er muss eine Gruppe von mindestens 2 Hunde

       während der gesamten Prüfung begleiten und über diese schriftlich berichten.


c)    Der jeweilige Richterobmann (RO) hat sich während der Prüfung intensiv dem RA zu widmen.


d)   Sobald ein Arbeitsgang abgeschlossen ist, muss der RA nach Aufforderung durch den RO der Richtergruppe als

      erster seine Beobachtungen vortragen, ein Urteil über die Arbeit fällen und begründen.


e)    Im Rahmen des offenen Richtens muss der RA nach abschließender Besprechung der Richtergruppe, auf jeder

       Prüfung mindestens einmal vor der Corona wertende Darstellungen der Arbeiten eines Hundes abgeben.

       Gleiches gilt für die Beurteilung bei der Feststellung besonderer Verhaltensweisen und körperlicher Mängel.



Der RA muss alle Hunde seiner Gruppe während der gesamten Prüfung begleiten und über diese berichten.


Bei Fachrichtergruppen muss der RA mindestens 2 Hunde über die gesammte Prüfung begleiten und über diese berichten.


Ein Praktikum wird nur für die Hunde anerkannt, die durchgeprüft worden sind.

Nichtbestehen im letzten Prüfungsfach gilt als durchgeprüft.







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