Allgemeines RAW

Allgemeines zur Ausbildung des RAW


Allgemeines:




Mit der Ordnung für das Verbandsrichterwesen ist der Rahmen für die Ausbildung zum Verbandsrichter gegeben.

Unsere Verbandsrichter:


 

Die Verbandsrichter vertreten den JGHV in einem verantwortungsvollen Amt.

Nicht nur, dass sie die jagdlichen Eigenschaften eines Jagdhundes auf Prüfungen testieren, sie repräsentieren den JGHV als Jäger auch in der Öffentlichkeit. Der Verbandsrichter des JGHV hat im Jagdgebrauchshundwesen eine exponierte Stellung und muss diese auch in der Öffentlichkeit als „Jäger mit Hund“ gerecht werden. 

Daher ist es besonders wichtig, dass die Verbandsrichter ihr Amt kompetent, qualifiziert und ohne Ansatz von Kumpanei und unbeeindruckt von der Persönlichkeit des Hundeführers, der Zucht und der Rasse ausführen.


Der Aussagewert von Verbandsprüfungen steht und fällt mit der Leistungsfähigkeit, der jagdpraktischen Erfahrung, dem Fachwissen und der Objektivität der Verbandsrichter.         

Deshalb hängen Ruf und Ansehen der deutschen Jagdgebrauchshundbewegung unabdingbar mit einer sinnvollen Lösung der Richterfrage zusammen.


Dem charaktervollen, urteilsfähigen kompetenten Verbandsrichter wird sich jeder Führer von Jagdgebrauchshunden gern und vertrauensvoll stellen. 


Es ist gerade deshalb ein dringendes Erfordernis, für einen solchen, im Urteil objektiven, verantwortungsbewussten Richternachwuchs und für die Fortbildung der ernannten Verbandsrichter zu sorgen.


Infos: Es sei Vorab gesagt, dass es außer die vom JGHV herausgegebenen Prüfungen siehe Button, noch 218 andere Prüfungen und LZ von den Spezialzuchtvereien im JGHV gibt.

JGHV Prüfungen


Es ist aber nachweislich so das über 90 % unsere VR aus dem Lager der Kontinentalen Vorsteher kommen.

Das heißt:


Feld 1   = Feldarbeit 

Sp         = Spurarbeit

W          = Wald

Wa        = Wasser 

Br          = Bringen


Die anderen sind die VR der Spezialzuchtvereine. 

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