Ausbildung des RAW

Ausbildung des RAW


Fragen rund um die Ausbildung


§ 4 Ausbildung des RA 


1.    Allgemeines

   

a) Der RA muss im Besitz der für seine Ausbildung relevanten gültigen Prüfungsordnungen und der aktuellen

    Rahmenrichtlinien sein und muss sich mit deren Inhalt vertraut machen, diese auch immer bei seinen

    Richteranwärterschaften im Feld mit sich führen. 


b) Er ist verpflichtet, das Verbandsorgan „DerJagdgebrauchshund“ zu beziehen und sich dessen Inhalt zu erarbeiten.


c)  Die Ausbildung des RA richtet sich nach den Fachgruppen, in denen der RA erfolgreich geführt hat und für die er

     registriert worden ist.

     Der RA muss in allen Fachgruppen, in denen er später richtet, mindestens 2 x unter jeweils verschiedenen

     Obleuten praktizieren, d.h. mindestens je 2 x auf einer VJP, einer  HZP und einer VGP. 

     Er muss mindestens über 6 Durchgeprüfte Hunde je Fachgruppe und Prüfungsart bei verschiedenen Prüfungen

     also auf einer VJP / HZP / VGP durchgeprüft begleitet haben und darüber einen RAW Bericht verfasst haben. 

     (für die Spezialzuchtvereine gilt dies entsprechend).


Der RA muss in seiner Praktikums-Laufbahn auf jeden Fall mindestens über 6 Hunde, die an der lebenden Ente nach der Prof. Müller Methode geprüft wurden und erfolgreich bestanden haben berichten. 

Und er muss über mindestens je 6 Hunde die die VJP, HZP und VGP bestanden bzw. durchgeprüft wurden praktizieren und berichten.

In den Bundesländern, in denen die Ausbildung und Prüfung an der lebenden Enten nach PO Wasser (Prof. Müller Methode) nicht möglich ist, hat der RA während seiner Ausbildung mindestens 3 Hunde in der FG Wasser nach der PO Wasser in einem Bundesland zu bewerten in dem die "Müller-Ente" erlaubt ist.


Wir empfehlen den RAW in so vielen verschiedenen Vereinen wie nur  möglich zu praktizieren unter möglichst vielen verschiedene  Obleuten.

Es ist immer von Vorteil, mehr zu praktizieren als gefordert, den mit jederm Hund , mit jeder Prüfung und von jedem RO lerne ich und nehme was mit.  


d) Auf mindestens einer dieser Prüfungen muss er bei einem anderen Verein praktizieren.

    Spezialzuchtvereine haben das Recht ihre rassespezifischen Anliegen zu berücksichtigen. 

    Hierüber ist die Geschäftsstelle des JGHV vorher zu Informieren.



e) Für eine VJP kann ein „Derby“ (Frühjahrszuchtprüfung des DK), für eine HZP eine„Solms“ (Herbstzuchtprüfung

    DK) absolviert werden. Also NUR eine Solms / Derby der Rest muss VJP und HZP sein. 


     

f) Der RA ist nachweislich mindestens 1 x in die Vorbereitung und Abwicklung je eine Anlage – und

    Leistungsprüfung einzubinden. (Der RA ist komplett in die Prüfungsvorbereitung mit einzubinden).


Was gehört zur Prüfungsorganisation:


1.    Prüfungsreviere mit sehr gutem Wildbesatz besorgen.Sowie Revierführer.

2.    Den Wald  in Augenschein nehmen, ob genug Platz für die prüfungskonformen Schweißfährten sowie

       Schleppen mit den entsprechenden Abständen vorhanden ist. Ob das Gelände der PO und der Auschreibung 

       entspricht.

3.    Die Nennungen mit den dazugehörigen Ahnentafeln in Augenschein nehmen und in das

       entsprechende Programm eingeben. 

4.    Suchenlokal organisieren und buchen.

5.    Preise/Pokale/Revier besorgen.

6.    Einladungen fristgerecht erstellen 

7.    Richter einladen und Richtergruppen erstellen (worauf ist hier zu achten) 

8.    Wildschweiss besorgen, sowie Endstück bei VGP  Schilder erstellen Anfang und Ende der Fährte wann gelegt ,             Fährten-Nummer ÜF / Tagfährte / Tollverbeller/ Totverweiser und diese an die SR SW ausgeben.

9.    Müllermanschetten besorgen und bereitstellen

10.  Prüfungsgewässer in Augenschein nehmen, ob es zum Zeitpunkt der HZP / VGP den Anforderungen entspricht. 

11.  Enten besorgen (siehe PO Wasser)

12.  Am Tag der Prüfung mit dem PL die Originalahnentafeln einsammeln und kontrollieren, Jagdschein,

      Impfausweis und andere Nachweise wie alle bisher gelaufenen Prüfungen und LZ, Reuegeld kontrolle

13.  Richtergelder ausgeben und quittieren lassen.

14.  Für ausreichend Chiplesegeräte sorgen. 

       Für den RO auch mal eine Richterbesprechung schriftlich vorbereiten. Worauf ist der Schwerpunkt zu richten,

       worauf sollte noch mal genau drauf hingewiesen werden.

15.  Selbst als RA die Enten bei der Prüfung unter Aufsicht des Wasser Obmanns mit der Prof. Müller Manschette

      präparieren. 

16.  Zensuren nach der Prüfung ins Programm eingeben. Selbstkontrolle

17.  Urkunden erstellen

18.  Zeugnisse / Formblätter erstellen , Rangliste erstellen,

19.  Prüfung abschließen (Was muss bis wann wohin geschickt werden FB 2 usw.) 



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