Der Sachkundenachweis/Prüfung zum Verbandsrichter
§ 5 Der Sachkundenachweis
(1) Nach Eingang des Antrages auf Ernennung zum Verbandsrichter (01.06. bzw. 01.12. eines jeden Jahres) wird der
Richteranwärter zur Sachkundeprüfung zugelassen. Die Zulassung hängt davon ab, dass die Widerspruchsfrist
entsprechend § 6 (5) verstrichen ist. Nach Bestehen der Sachkundeprüfung wird der RA sofort zum VR ernannt.
(2) Alle Prüfungen werden gleichzeitig an zwei vom Präsidium festgelegten Terminen durchgeführt. Die Anzahl der
Orte richtet sich nach dem Bedarf. Die Prüfungen müssen nach Ablauf der Antragsfristen für die Ernennung zum
VR stattfinden. Die Termine und Prüfungsorte sind im Heft 02 bzw. 08 eines jeden Jahres im
„Der Jagdgebrauchshund“ zu veröffentlichen.
(3) Die Kandidaten melden sich selbst bis zum 1. Arbeitstag des Folgemonats der Veröffentlichung auf FB 57 mit
gleichzeitiger Überweisung von 50 € Prüfungsgebühr bei der Geschäftsstelle an.
(4) Der Obmann für das Prüfungswesen beruft für jede Prüfung 3 Prüfer und bestimmt daraus den Vorsitzenden.
(5) Prüfungsablauf
Der Obmann für das Prüfungswesen koordiniert die Zusammenstellung eines Fragenkataloges in Abstimmung mit den Zucht- und Prüfungsvereinen.
Aus diesem Fragenkatalog stellt der Obmann für das Prüfungswesen zu jedem Prüfungstermin 100 Fragen zu einem Fragebogen zusammen.
Die Spezialzuchtvereine bzw. deren Gruppen (soweit möglich) (z. B. Stöberhunde, Erdhunde, Bracken- und Schweißhunde) übergeben einen Fragenkatalog, der die Besonderheiten, der die von ihnen betreuten Rassen berücksichtigt, dem Obmann für das Prüfungswesen.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fordert die für seinen Termin erforderlichen Fragebögen beim Obmann für das Prüfungswesen an, die ihm dann in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zugesandt werden.
Der Umschlag darf erst unmittelbar vor der Prüfung geöffnet werden.
Einem Kandidaten muss Gelegenheit gegeben werden, sich von der Unversehrtheit des Umschlages zu überzeugen.
Sämtliche Prüfungen beginnen zur selben Uhrzeit und sind nach max. 3 Stunden zu beenden.
Die Fragen werden im „Multiple Choice“-Verfahren (1 aus 3) beantwortet.
Nach Abschluss der Prüfung sind sie sofort anhand einer dem Umschlag beigefügten Musterlösung auszuwerten.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % aller Fragen richtig beantwortet sind.
Das Ergebnis ist den Kandidaten nach Ende der Auswertungen bekannt zu geben.
Das Bestehen des Sachkundenachweises ist dem RA auf Formblatt 58 zu bescheinigen.
Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung möglich.
(6) Dokumentation
Der Ausschuss fertigt nach Durchführung der Prüfung ein kurzes Protokoll mit folgenden Angaben an:
Datum und Ort der Prüfung-Name und VR-Nr. der Prüfer-Prüfungsergebnis-Anzahl der bestandenen und nicht bestandenen Kandidatenlistenmäßige Aufstellung der bestandenen Kandidaten
Das Protokoll ist von allen Prüfern zu unterschreiben und zusammen mit sämtlichen Fragebögen auch den nicht benutzten innerhalb von einer Woche an die Geschäftsstelle zu übersenden.
(7) Spezialzuchtvereine können weitergehende Regelungen für Sachkundennachweis und Prüfungsablauf treffen.
Sie sind vorher mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Prüfungsablauf Infos:
Es werden 100 Fragen aus ca. 1000 Fragen, die in einer App (JGHV Richter) sich anzueignen, sind geprüft.
Info über die App:
Die App "JGHV Richter" beinhaltet alle Fragen zum Sachkundenachweis für Richteranwärter das JGHV.
Die App ist nach mehreren Fachgebiete gegliedert.
Ist eine Frage richtig beantwortet, wird diese bei der nächsten Sitzung nicht erneut vorgelegt. Sie bearbeiten nur Fragen, die noch nicht oder nicht richtig beantwortet wurden.
Richtig beantwortet ist die Frage, wenn alle Antwortmöglichkeiten grün angezeigt werden!
Am Prüfungstag:
Habt ihr 3 Stunden für 100 Fragen Zeit
A) Allgemeinen Teil (50 Fragen)
Dieser beinhaltet:
B) Der 2.Teil beinhaltet 50 Fragen aus dem Bereich der Kontinentalen Vorsteher / Das Prüfungswesen des JGHV
(Hier geht es um die VJP / HZP / VGP/ VPS / usw.)
Also Prüfungsfragen: I / II / III / V sind Leistungszeichen, dies ist alles für die RA die über ihren Vorsteher zum RA
geworden sind. IV gilt wie gesagt nur für die Spezialzuchtvereine.
Für die Spezialzuchtvereine ist der Teil A der gleiche und Teil B ist für die aus dem Bereich der IV Fragen der
Spezialzuchtvereine.
Außerdem sollte man noch folgende Themenbereiche können:
Also mein Tipp ist, wirklich mit dieser App JGHV Richter die Themen zu lernen, wenn einem was nicht klar ist dann in den Ordnungen und PO´s nachlesen oder euch mit eurem zuständigem Sachbearbeiter treffen und zusammen die Unklarheiten beseitigen.
Termine Sachkundenachweis:
immer am zweiten Wochenende im März und am zweiten Wochenende im September