Teilnahme an Richterfortbildungen

Weiterer Aufgaben des Richteranwärters

Teilnahme an Richterfortbildungen




1.    Teilnahme des RA an Richterfortbildungsveranstaltungen, weitere Auflagen: 


a)    Der RA muss nach der Registrierung an mindestens zwei vom JGHV anerkannten Richterfortbildungen, die

       seinen Fachgruppen entsprechen, teilnehmen und sich die Teilnahme auf dem Richteranwärterausweis

       bestätigen lassen.


b)   Richterfortbildungsveranstaltungen und Seminare sind vom veranstaltenden Verein mindestens 2 Monate vor

      Beginn des Folgequartals bei der Geschäftsstelle des JGHV auf Formblatt 61 (Seminare) oder Formblatt 63

      (Richterfortbildungen) anzumelden. Mit der Veröffentlichung sind sie als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

      Den Teilnehmern ist über den veranstaltenden Verein eine schriftliche Teilnahmebescheinigung auszustellen,

      Formblatt 65 kann verwendet werden. Dem RA ist die Teilnahme auf dem RA-Ausweis einzutragen


c)    Der betreuende Verein und/oder das Präsidium des JGHV können dem RA weitere über dem Rahmen dieser

       Ordnung hinausgehende Auflagen machen.




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