§2 Zulassungsrichtlinien
Als RA kann registriert werden, wer
- Mindestens 3 Jahre Mitglied beim betreuenden Verein ist.
- Mindestens über 36 Monate im Besitz eines gültigen gelösten Jagdscheines einschließlich Jugendjagdschein ist.
- selbständiges Ausbilden ( das heisst nicht in Jagdgebraushundekursen mit vielen Hilfestellung und kompletter anleitung ) und
erfolgreiches
Führen
mindesten eines oder mehrere Vorstehhundes innerhalb der letzten 4 Jahre (48 Monate) auf:
- VJP (oder Derby)
- HZP (Hegewald/Solms) – eine Spurarbeit bei einer VJP oder HZP (auch für DK) ist Voraussetzung, diese
mindestens mit einem genügend bewertet, sowie Wasser das Fach stöbern mit Ente im deckungsreichen
Gewässer (Müller-Ente) muss für die Registrierung der Fachgruppe Wasser bestanden sein.
- VGP
(VPS zählt nicht)
(Für die Spezialzuchtvereine gilt dies entsprechend)
- Ein bereits von einem anderen Führer auf einer Prüfung erfolgreich geführter Hund gilt nicht als selbst ausgebildet.
- Bezieher des Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund“ und sich mit den Inhalten vertraut machen
- Innerhalb der letzten 3 Jahre an einem Seminar „Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebraushundwesen“ gemäß der vom JGHV vorgegebenen Richtlinien teilgenommen hat.
- Ab dem 01.01.2023 sind nur die JGHV Landesverbände (LV) für die Durchführung bzw. Organisation von Einführungsseminaren für Richter- Anwärter verantwortlich. Sie können diese selbst organisieren und durchführen oder dies an einen Mitgliedsverein des JGHV deligieren.Der Veranstalter und Verantwortliche bleibt jedoch stets der entsprechende LV. Für das Seminar liegen zentrale Schulungsunterlagen vor, die bei der Geschäftsstelle abgerufen werden können.
- Die Anmeldung der Teilnehmer an diesem Seminar " Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundewesen " erfolgt über den Sachbearbeiter des Vereins. Siehe ändrung 01.01.2023
- Zukünftige Richter -Anwärter
müssen über ihre Vereine zum verpflichtenden Einführungsseminar angemeldet werden.
- Neu ab 01.01.2023 ist auch die Registrierung als Richter-Anwärter Sw ist frühestens 2 Jahre nach der Bestätigung als ernannter VR möglich.
Die Bestätigung erfolgt auf Formblatt 62.
- Spezialzuchtvereine haben das Recht, ihre rassespezifischen Anliegen zu berücksichtigen. Hierrüber ist die Geschäftsstelle des JGHV zu informieren.
Der Verbandsverein darf nur RA registrieren lassen, die nach Überzeugung des jeweiligen Vereinsverantwortlichen Sachbearbeiters, die persöhnlichen und charakterlichen Vorraussetzungen dafür erbringt, ein sachlich richtiges und objektives Urteil ohne Ansehen der Person zu fällen und zu begründen.
RA müssen aktive Jäger und Hundeführer sein.
RA müssen aktive Jäger und Hundeführer sein
und körperlich in der Lage sein den Hunde den ganzen Tag im Feld zu folgen und zu prüfen.